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Meldung von Nutzfeuern


Allgemeine Informationen

Wir weisen darauf hin, dass ein Abbrennen von Reisigfeuern und dergleichen mindestens 1 Tag vor dem Ereignis bei der Gemeinde (Tel. 0921/7353-0) anzuzeigen ist.

 

Für alle Anmeldungen von Feuern sind folgende Angaben erforderlich:

 

  • Name des Betreibers des Feuers mit Anschrift und Telefonnummer (Handy, das während der Brenndauer erreichbar ist)
  • Art des Feuers (Festfeuer, Johannisfeuer, Kamin ausbrennen, Mottfeuer, Nutzfeuer, Raumfeuer, Reisigfeuer)
  • Standort des geplanten Feuers (Flurnummer, Gemarkung)
  • Dauer des Feuers (Datum mit Uhrzeit von – bis)

 

Die Gemeinde übermittelt diese Angaben elektronisch an die Integrierte Leitstelle.

 

Wir verweisen ausdrücklich darauf, dass der Betreiber des Feuers während der Brenndauer zwingend telefonisch erreichbar sein muss und den notwendigen Brandschutz selbst sicherstellen muss.

 

Alle Feuer sind vorab von der Gemeinde genehmigen zu lassen. Generell ist das Abbrennen eines Nutzfeuers innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht erlaubt.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Standesamt / Versicherungsamt / Passamt
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf

Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-64

Herr Thomas Müller
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-0, -61