Anmeldung
Allgemeine Informationen
Am 01.11.2015 trat ein neues Bundesmeldegesetz in Kraft.
Damit sind neue Regelungen von den Bürgerinnen und Bürgern zu beachten, die z. B. die Anmeldung bei der Meldebehörde betreffen.
Mitwirkung des Wohnungsgebers:
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung (ins Ausland) mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu bestätigen.
Damit künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksam verhindert werden können, muss der Wohnungsgeber den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorzulegen. Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie untenstehend (unter Formulare) zum Download.
Notwendige Unterlagen
Ausweis/Reisepass, evtl Kinderausweise
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / Standesamt / Versicherungsamt / PassamtBamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Frau Birgit Bursian
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-71
Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-64
Herr Thomas Müller
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-0, -61