Baugenehmigung
Allgemeine Informationen
Eine Baugenehmigung benötigen Sie z.B. für Neubauten, Werbeanlagen, Abbruch usw. auch zur Genehmigungsfreistellung wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen aus dem Bauamt.
Informationen zum Bauen und Wohnen in Bayern finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
Notwendige Unterlagen
- Amtlicher Lageplan, nicht älter als ein halbes Jahr
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Wohnflächenberechnung
- Entwässerungsplanung
- Statistischer Erhebungsboge
Ansprechpartner
BauamtBamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Herr Karl Schwemmer
Zimmer Nr. 15
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-43