Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Notwendige Unterlagen
- Ausweis
- 1 Lichtbild
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Jugendfischereischein)
- Nachweis über die Fischerprüfung
Weitere Hinweise:
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Bearbeitungsdauer
3 - 4 Tage ab BeantragungsdatumGebühren
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50
Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter
- Jugendfischereischein: € 10,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00
Wer bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabe befreit.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / Standesamt / Versicherungsamt / PassamtBamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Herr Thomas Müller
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-0, -61
Frau Birgit Bursian
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-71
Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-64