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Personalausweis


Allgemeine Informationen

 

Der neue Personalausweis ist da!

 

Seit dem 01.11.2010 erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des/ der Antragstellers/ in die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.

Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.

 

Auch bei der Beantragung eines Personalausweises besteht seit 01. August 2021  für den/ die Antragsteller/ in - ab Vollendung des 6. Lebensjahres - die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elektronischen Chip des Personalausweises gespeichert. Alte, bisher ausgestellte Personalausweise (PA) behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

 

 

Wer erhält den neuen Personalausweis?

 

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.

Für unter 16-Jährige kann ein Personalausweis ohne eID-Funktion beantragt werden.

 

Informationen zur Antragstellung

  • Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
  • Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der/ die Minderjährige in Bezug auf die Beantragung eines Personalausweises handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt. Die persönliche Vorsprache ist zwingend - unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild) - erforderlich. Sofern es sich um die „Erstbeantragung" eines Ausweisdokumentes handelt, ist auch die Vorsprache eines Elternteils zur Identitätsbestätigung notwendig.
  • Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die minderjährige, antragstellende Person muss bei der Beantragung zur Angabe der persönlichen Daten und zur Leistung der Unterschriften zwingend zugegen sein.
  • Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn ein schriftlicher Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird.
  • Die Ausweisbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
  • Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Im Falle der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist die Vorlage eines zusätzlichen biometrietauglichen  Lichtbildes notwendig.
  
Gültigkeit der Personalausweise

 

Für Personen unter 24 Jahren gilt der Personalausweis 6 Jahre, bei über 24-jährigen ist er 10 Jahre gültig. Der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

 

Hinweise zur Abholung

 

Da der Personalausweis zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens ca. 3 - 4 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden.

Die Aushändigung kann an den/ die Antragsteller/ in oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Auch die/ der Sorgeberechtigte benötigt von der Ausweisinhaberin/ dem Ausweisinhaber eine entsprechende Vollmacht, wenn sie/ er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

 

Weiterführende Informationen

 

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).

Neuerungen und Funktionen des neuen PA finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de/

Anbieter von Zertifikaten für die digitale Unterschrift: http://www.bundesnetzagentur.de/

Information über die Lesegeräte für die digitale Unterschrift: http://www.bsi.bund.de/

Voraussetzung für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion: http://www.ausweisapp.bund.de/

Informationen zur sicheren Internetnutzung: http://www.bsi-fuer-buerger.de/ und http://www.sicher-im-netz.de/


Notwendige Unterlagen

  • Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass bzw. Kinderausweis - soweit vorhanden)
  • Bringen Sie ein aktuelles Lichtbild (schwarz-weiß oder farbig) in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat mit, das die Vorgaben für biometrische Gesichtsbilder erfüllen muss (Information der Bundesdruckerei).
  • Bei unter 16-jährigen: Ausweis der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung eines nicht anwesenden Elternteils.

 

Wichtig:

Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Zweifelsfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden insbesondere bei Namen mit diakritischen Zeichen, Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit etc.). Wir bitten um Verständnis, dass in diesen Fällen in der Regel eine erneute Vorsprache notwendig wird.


Gebühren

Gebühren 

 

unter 24 Jahren: 22, 80 Euro

über 24 Jahren: 37,00 Euro

Vorläufiger Personalausweis: 10, - Euro

Einschalten / Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: 6, - Euro

Änderung bzw. Neusetzen der PIN: 6, - Euro

Ausstellung bzw. Änderung bei Unzuständigkeit - doppelte Gebühr


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Standesamt / Versicherungsamt / Passamt
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf

Frau Birgit Bursian
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-71

Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-64

Herr Thomas Müller
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-0, -61